Hundesteuer in NRW: Was Halter wissen müssen
Wer sich in Nordrhein-Westfalen einen Hund anschafft, muss ihn bei der Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen. Doch die Höhe und Regelungen unterscheiden sich teils erheblich.
Warum gibt es die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer. Sie dient primär nicht der Deckung von Kosten (wie etwa der Beseitigung von Hundekot), sondern hat auch eine ordnungspolitische Funktion: Sie soll die Anzahl der Hunde in einer Kommune begrenzen.
Kostenunterschiede in NRW
Die Sätze werden von jeder Kommune selbst festgelegt. Ein Überblick (Stand 2024, ca. Werte):
- Köln: ca. 156 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Düsseldorf: ca. 96 € pro Jahr.
- Dortmund: ca. 156 € pro Jahr.
- Essen: ca. 156 € pro Jahr.
- Ländliche Gemeinden: oft günstiger, teils ab 60-80 €.
Für den zweiten oder dritten Hund steigen die Sätze meist deutlich an.
Sonderregelung: Befreiung für Tierheimhunde
Viele Städte in NRW belohnen die Adoption aus dem Tierschutz! Oft wird eine Steuerbefreiung für das erste Jahr (oder sogar länger) gewährt, wenn der Hund aus einem lokalen Tierheim stammt. Fragen Sie unbedingt bei Ihrer Anmeldung nach dieser Möglichkeit.
Anmeldung und Fristen
In der Regel müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt anmelden. Dies geht mittlerweile in fast allen NRW-Städten bequem online. Sie erhalten dann eine Steuermarke, die der Hund am Halsband tragen muss.
Ermäßigungen
Neben der Tierheim-Befreiung gibt es oft Ermäßigungen für:
- Empfänger von Sozialleistungen (Bürgergeld etc.)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude (selten)
- Melde- und Rettungshunde
Fazit: Informieren Sie sich vor der Anschaffung auf der Website Ihrer Stadt über die genauen Sätze. Vergessen Sie nicht, die Befreiung für Tierheimhunde zu beantragen – das spart bares Geld im ersten Jahr!